Jugendliche mit Startschwierigkeiten

Es ist entscheidend, gezielt diejenigen Gruppen von Jugendlichen zu unterstützen, die am Übergang zwischen Schule und Beruf Startschwierigkeiten haben können. Durch maßgeschneiderte Programme und Maßnahmen können ihre Chancen auf einen erfolgreichen Berufseinstieg verbessert werden.

Beispielhaft werden folgende Zielgruppen beleuchtet:

Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9 mit Verhaltensauffälligkeiten oder schulverweigerndem Verhalten, die zusätzliche schulische und sozialpädagogische Unterstützung benötigen, um erfolgreich die Schule zu besuchen und einen Schulabschluss oder die Berufsbildungsreife zu erlangen, stehen spezielle Lernangebote bereit:

Im Rahmen der Projekte Schule/Jugendhilfe 2030 werden Lerngruppen Schule/Jugendhilfe durch Oberschulen und Gesamtschulen in Kooperation mit freien Trägern der Jugendhilfe gefördert. Dieses Programm zielt darauf ab, zu verhindern, dass diese jungen Menschen die Schule vorzeitig verlassen oder ohne Abschluss bleiben.

Für Jugendliche mit behinderungsbedingtem Unterstützungsbedarf, die die Schule verlassen haben, bestehen verschiedene Möglichkeiten, um am Arbeitsleben teilzuhaben:

  • Beratung und Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit und gegebenenfalls das Integrationsamt für Ausbildungs- oder Arbeitsmöglichkeiten auf dem regulären Arbeitsmarkt.
  • Nachschulische Qualifizierung durch Rehabilitationsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit.
  • Einstieg in eine Werkstatt für behinderte Menschen für Jugendliche, deren Behinderung eine Beschäftigung von mindestens drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht oder noch nicht zulässt.

Die regionale Agentur für Arbeit dient als erste Anlaufstelle für Informationen zu beruflichen Perspektiven und möglichen Teilhabemöglichkeiten. Das Integrationsamt Brandenburg beim Landesamt für Soziales und Versorgung sowie die Integrationsfachdienste stehen Jugendlichen mit Schwerbehinderung oder gleichgestellten Jugendlichen bei Bedarf unterstützend zur Seite.

Im EU-Förderprogramm “Praxisnahe Berufsorientierung (PraxisBO)” sind speziell für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf vertiefende Berufsorientierungsmaßnahmen geplant. Nach Abschluss dieser Maßnahmen unterstützt die Bundesagentur für Arbeit bei der Vermittlung in Ausbildungen oder berufsbegleitende Programme.

Berufsschulpflichtige Flüchtlinge können in dem Bildungsgang Berufsfachschule Grundbildung Plus (BFSG-Plus) berufliche Grundkenntnisse und -fertigkeiten und, sofern sie noch keinen Abschluss haben, einen der (erweiterten) Berufsbildungsreife gleichgestellten Abschluss erwerben.

Berufsschulpflichtige Jugendliche, die zu Schuljahresbeginn noch keine Ausbildung begonnen haben und keine Vereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit nachweisen können, werden an ihrem zuständigen Oberstufenzentrum aufgenommen. Dort absolvieren sie den Bildungsgang zur Beruflichen Grundbildung und erlangen gleichgestellte Abschlüsse der Sekundarstufe I.

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